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DIN-Norm 18220: Verpasste Chance für die ganzheitliche Verbesserung des Glasfaserausbaus

28.07.23 - Ab dem heutigen Tag ist die DIN 18220 veröffentlicht, eine Norm, die den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in der Mindertiefe-Legung durch den Einsatz von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren regelt. So soll sie dazu dienen, den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Leider schafft die Norm aber nur einen Standard für die genannten Sonderverfahren der offenen Bauweise. Damit wurde aus Perspektive von Tracto eine große Chance vertan.
Dazu sagt Meinolf Rameil, CTO von Tracto: „Wir halten es grundsätzlich für richtig, dass Alternativen zur offenen Bauweise genormt und damit zum Stand der Technik werden. Allerdings ist zu kritisieren, dass längst nicht alle alternativen Verfahren in diesem Normentwurf berücksichtigt worden sind. Es fehlt der gesamte Bereich der grabenlosen Verfahren.“

Die Norm greift bei ihrer Zielsetzung, den Glasfaserausbau durch die Standardisierung von schnelleren und kostengünstigeren Methoden zu beschleunigen, zu kurz. Denn obwohl Trenching-Verfahren schon Vorteile gegenüber der traditionellen offenen Bauweise mit Baggereinsatz bieten, bleiben grabenlose Bauverfahren ungeregelt. Sie stellen in vielen Fällen aber die ökonomisch und ökologisch nachhaltigere Option dar.

„Wenn nun durch die DIN 18220 der Eindruck entsteht, dass die dort aufgeführten Verfahren die einzigen sind, die alternativ zum Bagger eingesetzt werden dürfen, würde dem Ziel, das Deutsche Glasfasernetz schnell und kostengünstig, aber auch nachhaltig auszubauen, ein Bärendienst erwiesen“, sagt Rameil.

Grabenlose Bauverfahren, zum Beispiel das Horizontal-Spülbohrverfahren oder die Erdrakete, sollten bei der Verlegung von Glasfasernetzen viel häufiger eingesetzt werden. Die Oberfläche über der Kabeltrasse wird kaum in Anspruch genommen. Beeinträchtigungen der Natur, der Menschen und ihren Wohngebieten, des Straßenverkehres, von Geschäften und Unternehmen werden dabei vermieden. Grabenlose Bauverfahren stehen für kurze Bauzeiten, geringen Platzbedarf und kostengünstige Ausführung. Der Straßenverkehr fließt ungestört und die Anwohner müssen sich nicht über Lärm, Dreck (CO2 und Feinstaub) und Gestank ärgern. Die Lebensqualität bleibt auch bei solchen Baumaßnahmen erhalten.

Potenzielle negative Marktfolgen
Dass die DIN 18220 sie nicht miterfasst, hat zwar keine direkte Auswirkung auf die grabenlosen Bauverfahren. Es kann aber unbeabsichtigt zu nachteiligen Marktverzerrungen führen. Denn Politik und Verbände werden kurzfristig intensiv über diese neue Norm berichten. Für Kommunen und Telekommunikationsunternehmen werden umfangreiche Schulungsangebote, z. B. durch das Gigabit Büro des Bundes vorbereitet und durchgeführt. Das dürfte dazu führen, dass die in der DIN 18220 genormten Verfahren nun immer häufiger ausgeschrieben werden und zum Einsatz kommen.

Leider steht zu befürchten, dass dies zu Lasten der grabenlosen Bauverfahren geht, die in vielen Fällen die ökonomisch und ökologisch nachhaltigere Option wären.
 
Eine umfassende Normenreihe wäre die bessere Wahl
Um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, hatte Tracto zu Jahresbeginn 2023 einen Normungsantrag für grabenlose Bauverfahren gestellt. Unterstützt wurde dieser Antrag u.a. vom Brekoverband. Im Mai 2023 erfolgte dann die Ablehnung des Antrages mit der Begründung, grabenlose Bauverfahren seien in anderen Normen bereits ausreichend geregelt. Diese Einschätzung können wir nicht teilen. Eine Normenfamilie, die alle alternativen Legemethoden abdeckt – auch in Regeltiefe – wäre die bessere Wahl.
 
Hintergrund: Was bedeutet die Normierung für deutsche Infrastrukturprojekte?
Die Lage von Leitungen im Straßenraum ist in Deutschland in der DIN 1998 („Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Verkehrsflächen - Richtlinie für die Planung“) geregelt. Demzufolge werden hier auch die Korridore für die Lage von Telekommunikationsleitungen vorgegeben.
 
Das Telekommunikations-Gesetz (TKG) erlaubt seit 2012 die mindertiefe(1) Legung von Glasfaserleitungen und damit den Einbau außerhalb der Korridore nach DIN 1998. Wie das Deutsche Institut für Normung feststellt, konnten sich diese Legeweisen jedoch am Markt nicht durchsetzen – oft habe sie die Verwaltung kritisch gesehen oder Straßenbauverwaltungen sie sogar komplett abgelehnt. Die Norm will Rechts- und Investitionsunsicherheit beseitigen, tut dies aber nur für die enthaltenen Verfahren.
 
Die mindertiefe Legung kann grundsätzlich dazu beitragen, dass die gewünschte Ausbau-Geschwindigkeit erreicht wird. Jedoch erfolgt dies zu Lasten bestehender Infrastrukturen, hier insbesondere die Straßen, in denen die Glasfaserleitungen in Mindertiefe verlegt werden. Ein Trenching-Vorgang ist ein Schnitt ins Leben eines vormals homogen intakten Straßenkörpers. Die negativen Auswirkungen können sich bereits einige Monate nach Abschluss der Bauarbeiten zeigen. Je nach Temperatursituation sind Frostschäden möglich, vor allem durch eindringendes Wasser oder mangelhafte Verdichtung der Verfüllung. Je nach Verkehrsbelastung sind zudem Niveauveränderungen oder Bodenverschiebungen des Straßenkörpers möglich.
 
Sind die Glasfaserkabel dann eingebaut, unterliegen sie der ständigen Gefahr von Beschädigungen aufgrund ihrer geringen Tiefenlage. Erhöhter Aufwand oder sogar die Notwendigkeit einer Umlegung ergibt sich bei späteren anderen Bauaufgaben dann, wenn am Straßenkörper gearbeitet werden muss, z.B. im Zuge von baulichen Erhaltungsmaßnahmen der Straßenbefestigung. Weiteres Problem: Es gibt kein umfassendes Leitungskataster, in denen die exakte Lage der Glasfaserleitungen dokumentiert wird. Hier drohen Schäden an den Glasfaserleitungen und Netzausfälle.
 
Informationen zur grabenlosen Technik finden Sie hier: https://tracto.com/de/Anwendungen
 
(1)Mindertiefe nach FGSV M-Trenching: „Legung oberhalb der Regeltiefe […] oder […] oberhalb des Planums“.
 
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