Für die Arbeitssicherheit ist eine regelmäßige Prüfung durch Fachkundige wichtig, die mit einer Prüfplakette dokumentiert wird. Nach VBG 40/BGR 262 ist für die Prüfung der Bohr- und Mischanlage mit Hydraulikstation ein „Sachkundiger Erdbaumaschinen“ zuständig.
Wenn Sie diesen nicht selbst im Unternehmen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne – wir schicken Ihnen unsere Experten zur fachgerechten Prüfung vorbei. Diese prüfen und beurteilen die Bohranlage und dokumentieren den Zustand mit einer Prüfplakette – anhand dieser können Sie direkt erkennen, wann die nächste Prüfung erforderlich ist. Sie dient zudem als Nachweis gegenüber der Tiefbau-Berufsgenossenschaft (TBG) oder der Gewerbeaufsicht bei Verdacht einer möglichen Fahrlässigkeit im Falle eines Unfalls.